Ferienwohnungen in Berlin
Trotz Verbot dürfte die illegale Vermietung wegen einer Gesetzeslücke weitergehen.
Seit dem 1. Mai 2014 ist die „Zweckentfremdung von Wohnraum“ in Berlin verboten. Demnach dürfen normale Wohnungen nicht mehr zu gewerblichen Zwecken, wie Arztpraxen, Physiotherapien oder Anwaltskanzleien genutzt werden. Und auch nicht mehr als Ferienwohnungen.
Für bestehende Ferienwohnung gilt eine Übergangsfrist von 2 Jahren, in denen sie weiterhin geduldet werden. Aber nur, wenn sie bis zum August gemeldet wurden.
Rund 12.000 der für die Touristen günstigen Übernachtungsmöglichkeiten soll es Berlin gegeben haben. Für die Vermieter waren die Ferienwohnungen eine sehr gute Einnahmequelle, warfen sie bei entsprechender Belegung, die dürfte in Berlin das kleinste Problem gewesen sein, doch ein Vielfaches von dem ab, was man bei normaler Vermietung mit der Wohnung → weiterlesen…