Landeverbot für Sylt
Nicht-EU-Bürger dürfen nicht mehr per Flugzeug anreisen.
Da werden sich die Millionäre aber ärgern. Ist man doch extra ausgewandert, um in Deutschland keine Steuern zahlen zu müssen und das so gesparte Geld auf der Nordseeinsel Sylt mit großen Gehabe ausgeben zu können. Doch wer wegen der Steuer beispielsweise in die Schweiz gezogen ist, der hat es nun erheblich beschwerlicher, um auf die „Insel der Reichen und Schönen“ zu kommen.
Für Personen, deren Flug außerhalb der EU begonnen hat, ist es künftig nicht mehr erlaubt, auf dem Flughafen Sylt (IATA-Code: GWT) zu landen. Der Grund dafür: Am Flughafen gibt es keine Zollkontrolle für Linienflugpassagiere. Der Kurztrip zum Wochenende nach Sylt ist damit wohl passé, denn die Anreise per Bahn oder Auto → weiterlesen…