Was gilt bei einer Stornierung wegen des Beherbergungsverbot?
Nach der Einführung des Beherbergungsverbotes für Reisende aus Risikogebieten stellen sich einige Fragen.
Vor wenigen Tagen haben sich fast alle Bundesländer auf die Einführung eines Beherbergungsverbotes geeinigt. Nach kurzem Zögern gehört nun auch Niedersachsen dazu, nur Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sträuben sich bislang noch.
In allen anderen Bundesländern gilt das neue Beherbergungsverbot bereits. Danach dürfen Reisende aus einem Risikogebiet – mit mehr als 50 Corona Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage – nicht mehr in Hotels und ähnlichen Unterkünften übernachten. Es sei denn, sie können einen negativen Corona Test vorweisen, der allerdings nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Allerdings ist es zur Zeit oft kaum möglich, überhaupt das Testergebnis eines Coronatest innerhalb von 48 Stunden → weiterlesen…