BGH-Urteil zu Pauschalreisen
Mehr als 20 Prozent Anzahlung und hohe Stornogebühren sind nun Geschichte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Urteil gefällt, nach dem es Reiseveranstaltern zukünftig nicht mehr erlaubt ist, mehr als 20 Prozent des Reisepreises bei der Buchung als Anzahlung zu verlangen.
Viele Anbieter von Pauschalreisen, wie Tui, Thomas Cook oder Neckermann, verlangen heutzutage Anzahlungen von 25 bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten. Diese Anzahlung ist zudem bereits eine Woche nach Buchung fällig, unabhängig davon, wann die Reise wirklich angetreten wird. Ist es dann endlich soweit, dann verlangen die Veranstalter spätestens einen Monat vor Abreise die komplette Restzahlung.
Will der Kunde seine Reise vor Abflug stornieren, dann werden üppige Stornogebühren fällig. Gestaffelt, je nachdem wie kurzfristig vor Abreise storniert werden → weiterlesen…