Bahnstreik: Welche Rechte haben Bahnreisende?
Im bevorstehenden Bahnstreik wird es deutschlandweit starke Einschränkungen geben. Das müssen Reisende jetzt wissen.
Für 50 Stunden, von Sonntag, den 14.5.2023 22 Uhr bis Dienstag, 16.5.23 24 Uhr soll nach dem Willen der Eisenbahn- und Verkehrsgesellschaft (EVG) der komplette Schienenverkehr in Deutschland ruhen. Und das betrifft sämtlichen Verkehr auf der Schiene, Fern- und Regionalverkehr ebenso wie den Gütertransport auf der Schiene.
Hintergrund für den neuerlichen Streik sind die immer noch stockenden Verhandlung der EVG mit der Deutschen Bahn. Die bisherigen Vorschläge der Bahn für Gehaltsverbesserungen hat die EVG als unzureichend abgelehnt. Deshalb gibt es nun ein Ultimatum bis zum heutigen Freitag.
Noch kann die Bahn den Streik abwenden, wenn sie endlich annehmbare Vorschläge auf den Tisch legt. Bei der Auszahlung der Boni für leitende Manger der Bahn war man sich ja auch schnell einig.
Auswirkungen des Streiks
Die EVG ist sogar der Meinung, dass die Deutsche Bahn gar nicht für 50 Stunden den gesamten Verkehr einstellen muss, schließlich sei die Gewerkschaft bei der Bahn-Tochter DB Netz gar nicht so strak organisiert. Trotzdem wird es von Sonntag Abend 22 Uhr bis Dienstag 24 Uhr zum weitgehenden Stillstand auf Deutschlands Schienen kommen.
Der komplette Fernverkehr von ICE, IC, IRE wird ebenso ruhen wie der Regionalverkehr der DB Regio, dazu zählen RE und RB Züge. Auch die Güterzüge bleiben für 50 Stunden stehen. Grund dafür ist vor allem der Warnstreik, zu dem die Fahrdienstleiter aufgerufen sind. Die sorgen im Hintergrund dafür, dass der Verkehr auf der Schiene kontrolliert ablaufen kann. ohne sie läuft nichts.
→ Auf der Website der Bahn gibt es alle Informationen zum bevorstehenden Bahnstreik.
Rechte der Passagiere
Für die Passagiere bedeutet das vor allem Stress, auch wenn viele von ihnen durchaus Verständnis für die Tarifauseinandersetzungen haben. Züge werden nicht fahren, reisen müssen verschoben oder gecancelt werden. Urlaube und geschäftliche Treffen können nicht stattfinden. Es sei denn, man kümmert sich rechtzeitig um eine alternative Transportmöglichkeit, etwa mit einem Mietwagen oder nutzt einen Fernbus.
All das hat neben der Beeinträchtigungen auch wirtschaftliche und rechtliche Konsequenzen, denn auch im Falle eines Streiks gelten die Rechte für Fahrgäste nach der EU-Fahrgastverordnung, ebenso wie bei einer Verspätung oder einem Zugausfall.
Im Einzelnen gelten folgende Rechte für Passagiere im Bahnstreik:
Zugausfall
Die Bahn gestattet die flexible Nutzung der für den Zeitraum vom 14. bis 16. Mai gebuchten Tickets, in dem man mit diesen Tickets bereits früher reisen kann. D.h. man kann damit sofort verreisen und so dem Streik zuvorkommen. Zugbindungen sind aufgehoben, Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
Eine spätere Nutzung der für den Zeitraum des Streiks gebuchten Tickets ist dagegen ausgeschlossen. Man kann sich aber betroffene Tickets komplett, kostenlos, in voller Höhe erstatten lassen. Das geht direkt online auf der Seite der Bahn.
Es gelten auch weiterhin die grundsätzlichen Regeln, nach denen ein Passagier bei einem Zugausfall oder einem verpassten Anschluss wegen eines Streiks auf einen anderen beliebigen Zug ausweichen kann, falls überhaupt einer fährt. Die Zugbindung des Tickets ist aufgehoben. Dann ist selbst die Nutzung eines ICE mit einem Nahverkehrsticket (außer Ländertickets und Quer-durch-Land-Tickets) möglich, um sein zu erreichen. Den Aufpreis, den man dafür zunächst im Zug zahlen muss, kann man sich später erstatten lassen.
Verspätung des Zuges
Es werden zwar während des bevorstehenden 50-stündigen Streiks wohl kaum noch einzelne Züge fahren, trotzdem ist das theoretisch möglich, wie ja auch von Seiten der EVG eingeräumt wird. Sollte dieser Zug dann eine Verspätung haben, gelten auch hier die entsprechenden Regelungen.
Bei einer Verspätung über 60 Minuten steht den Fahrgästen eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. Bei 120 Minuten gibt es 50 Prozent.
Für Inhaber von Zeitkarten, wie Pendlertickets gelten besondere pauschale Regeln. So gibt es bei Zeitkarten in der 2. Klasse für VErspätungen von 60 Minuten pauschal 5 Euro, in der 1. Klasse 7,50 Euro. Für Bahncard 100 Besitzer gibt es in der 2. Klasse 10 Euro, in der 1. Klasse 15 Euro.
Für Passagiere von der DB betriebenen S-Bahnen und für Besitzer von Ländertickets, dem Quer-durchs-Land-Tickets oder dem neuen Deutschlandticket sieht es noch trauriger aus. Hier gibt es für Verspätungen ab 60 Minuten pauschal in der 2. Klasse 1,50 Euro, in der 1. Klasse 2,25 Euro. Da die Bahn erst Beträge ab 4 Euro auszahlt, müssen sich schon ein paar Verspätungen innerhalb der Geltungsdauer des Tickets ansammeln, bevor es wirklich Geld ausgezahlt gibt.
Gibt es Anspruch auf Verpflegung oder eine Übernachtung?
Laut der EU-Fahrgastverordnung gibt es ab Verspätungen von 60 Minuten den Anspruch auf kostenlose Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Kommt die Bahn dem nicht nach, sollte man unbedingt die Belege für selbst gekaufte Verpflegung sammeln und zur Entschädigung einreichen.
Wer unterwegs strandet, weil die Bahn keinerlei Möglichkeiten einer alternativen Verbindung anbietet, z.B. Schienenersatzverkehr oder eine alternative Route, hat Anspruch auf einen Gutschein für ein Taxi. Wer sich eigenständig ein Taxi nimmt, sollte beachten, dass nur Taxikosten bis 80 Euro erstattet werden, und auch nur wenn die geplante Ankunft am Zielort zwischen 24 Uhr und 5 Uhr liegt und die Verspätung mindestens 60 Minuten beträgt oder wenn der letzte Zug ausfällt und man das Ziel nicht bis 24 Uhr anderweitig erreichen kann.
Sollte ein Weiterkommen gar nicht mehr möglich sein, bleibt nur die Übernachtung im Hotel. Die Bahn ist in diesem Fall verpflichtet angemessene Übernachtungskosten zu erstatten, in der Regel sind das von der Bahn selbst organisierte Übernachtungsmöglichkeiten. Daher unbedingt vor dem Gang in ein Hotel Kontakt mit dem Reisezentrum, der Fahrkartenverkaufsstelle oder Bahnpersonal aufnehmen.
Was gilt bei einem verpassten Flug?
50 Stunden Streik, da wird es garantiert viele Passagiere geben, die deshalb ihren Flug in den Urlaub oder zu einem geschäftlichen Termin verpassen. Das ist ärgerlich, doch von der Bahn gibt es dafür in der Regel keinen Ersatz. Die Bahn ersetzt nur die ausgefallene Zugfahrt, aber nicht einen verpassten Flug.
Nur wer eine Pauschalreise mit inkludierter Anreise per Bahn zum Flughafen oder ein Rail&Fly-Ticket der DB gebucht hat, hat in dem Fall bessere Karten.
Wie erhält man die Entschädigung?
Hat man ein Recht auf die Zahlung einer Entschädigung, muss man dies über das Fahrgast-Formular geltend machen. Das Formular gibt es online, im Zug oder im DB Reisezentrum im Bahnhof.
Wer sein Ticket online über die Bahn Website oder den DB Navigator gekauft hat, kann seine Entschädigungsansprüche direkt online oder in der App anmelden.
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[Letzte Aktualisierung am 2024-11-03 at 19:20 / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]