Was gilt bei einer Stornierung wegen des Beherbergungsverbot?
Nach der Einführung des Beherbergungsverbotes für Reisende aus Risikogebieten stellen sich einige Fragen.
Vor wenigen Tagen haben sich fast alle Bundesländer auf die Einführung eines Beherbergungsverbotes geeinigt. Nach kurzem Zögern gehört nun auch Niedersachsen dazu, nur Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen sträuben sich bislang noch.
In allen anderen Bundesländern gilt das neue Beherbergungsverbot bereits. Danach dürfen Reisende aus einem Risikogebiet – mit mehr als 50 Corona Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage – nicht mehr in Hotels und ähnlichen Unterkünften übernachten. Es sei denn, sie können einen negativen Corona Test vorweisen, der allerdings nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Allerdings ist es zur Zeit oft kaum möglich, überhaupt das Testergebnis eines Coronatest innerhalb von 48 Stunden zu erhalten, weil viele Labore bereits am Limit arbeiten. Außerdem sind solche Tests zudem nicht kostenlos, das kann bei einer 4-köpfigen Familie also schnell ins Geld gehen. Insofern stellt diese Vorgabe bereits eine Art Reiseverbot durch die Hintertür dar.
Darüber hinaus stellen sich für betroffene Reisende eine ganze Reihe weiterer Fragen. Diese wollen wir in diesem Artikel klären.
Stornierungen
Vor allem das Thema Stornierungen steht bei vielen Urlaubern ganz oben auf der Liste:
- Kann man kostenfrei stornieren, wenn der eigenen Wohnort zu einem Risikogebiet zählt und damit das Beherbergungsverbot gilt?
- Fallen Stornokosten an?
Und noch eine Frage drängt sich auf: Erweist sich die offizielle Möglichkeit, einen Corona Test zu machen, am Ende als eine Art Bumerang für die Reisenden, weil deshalb Stornokosten anfallen?
Hotels und Ferienwohnungen
Offenbar ist genau das der Grund, warum Hotels und Ferienhaus-Vermieter den Urlaubern wohl Stornogebühren aufbrummen werden, wenn diese bei einem für sie geltendem Beherbergungsverbot die Übernachtung stornieren wollen oder müssen.
Der Deutsche Ferienhausverband ist z.B der Meinung, dass ein Coronatest zumutbar ist. Allerdings erkennt der Verband auch an, dass bislang noch kein entsprechendes Gerichtsurteil vorliegt. Deshalb sollte jeder Reisende versuchen, mit dem Vermieter der Ferienunterkunft eine einvernehmliche Regelung zu treffen.
Der Hotelverband IHA sieht in dem Beherbergungsverbot kein grundsätzliches Verbot oder gar eine Untersagung von touristischen Übernachtungen. Das war im Frühjahr noch ganz anders. Jetzt stehe dem Hotel-Gast* die Möglichkeit zu, einen Coronatest zu machen, auch wenn dieser Kosten verursachen würde. Doch durch die Möglichkeit, das Beherbergungsverbot mit einem negativen Coronatest aufzuheben, gibt es auch kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung.
Die „A-Karte“ hat damit der Reisende, der aus einem Risikogebiet kommt. Allerdings sehen einige Rechtsexperten es nicht ganz so wie Ferienhausverband und IHA. Demnach könne man niemand verpflichten einen Test zu machen. Zudem kann niemand bei der Buchung wissen, ob am Tag der Reise ein Beherbergungsverbot gilt. Deshalb wird es wohl erst mit den ersten Urteilen zu einer Rechtssicherheit auf diesem Gebiet kommen.
Für alle Reisenden gilt deshalb: Ab sofort und künftig möglichst nur noch eine Buchung für eine Übernachtung vornehmen, wenn eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit angeboten wird.
Fernbus
Bei den günstigen Tickets der Fernbus Anbieter* ist eine Stornierung in der Regel möglich. Dies kostet allerdings eine Gebühr. Die Höhe der Gebühr hängt vom geplanten Abreisedatum und davon ab, wie viele Tage vor der Abreise die Buchung storniert werden soll.
Direkt Umbuchen geht oftmals allerdings nicht. Man kann nur die alte Buchung stornieren, erhält dafür einen Gutschein und kann dann eine neue Buchung vornehmen, für die der Gutschein angerechnet werden kann.
Bahnreisen
Alle Flex Tickets der Deutschen Bahn sind bis vor den ersten Geltungstag kostenlos stornierbar. Man kann diese auch kostenlos umbuchen.
Bei den günstigeren Tickets sieht es nicht ganz so gut aus. Tickets zum Sparpreis lassen sich zwar bis vor den ersten Geltungstag stornieren, dies kostet aber 10 Euro Gebühr. Passagiere erhalten einen Storno-Gutschein, der 3 Jahre für eine neue Buchung gültig ist.
Supersparpreis Tickets, Ländertickets und Quer-durchs-Land-Tickets sind vom Umtausch und einer Stornierung ausgeschlossen. Wenn man mit solch einem Ticket die geplante Reise nicht antreten kann oder will, dann ist der Ticketpreis leider verloren. Das ist die Kehrseite der Medaille, wenn man ein günstiges Tickets bei der Bahn erwirbt.
Wer ganz sicher gehen will, der sollte unbedingt ein stornierbares Ticket für den Zug kaufen. Das ist dann allerdings erheblich teurer als bspw. ein Supersparpreis-Ticket.
Flüge
Bei Flügen ist man grundsätzlich auf die jeweilige Airline angewiesen. Führt diese den Flug regulär durch, kann man den gebuchten Flug nicht einfach stornieren oder umbuchen. So etwas kostet in der Regel Storno- oder Umbuchungsgebühren.
Im Zuge der Corona Pandemie haben allerdings einige Airlines – so auch die Lufthansa* – ihre Regeln gelockert und bieten den Passagieren kulante Umbuchungs- oder Stornierungs-Bedingungen an. So wurden bspw. bei der Lufthansa und den Tochter-Airlines Swiss und Austrian die Umbuchungsgebühren bis 31. Dezember 2020 abgeschafft. Gut für die Passagiere.
Ob das auch die eigene Airline anbietet oder den Passagieren mit anderen Konditionen entgegen kommt, kann man nur direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragen.
Fazit
Das neu eingeführte Beherbergungsverbot hat für Wirbel gesorgt, und rein rechtlich ist da noch nicht alles in trockenen Tüchern. Wer sich den Stress und die Kosten mit dem Corona-Test ersparen will, der bleibt derzeit am besten Zuhause. Allerdings können dann für die Stornierung der Reise oder Unterkunft Gebühren anfallen.
Das Corona Jahr 2020 ist vor allem für die Reisebranche ein echtes Desaster und wird uns allen noch lange in schlechter Erinnerung bleiben.
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[Letzte Aktualisierung am 2024-11-03 at 19:20 / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]