Flugchaos auf Madeira: So bekommst du deine Entschädigung.
160 Flüge fielen aus, rund 22.000 Passagiere sind betroffen. Manche Airlines wollen sich um ihre Pflichten drücken.
Am Flughafen Funchal auf der zu Portugal gehörenden Atlantikinsel Madeira können seit dem vergangenen Sonnabend viele Maschinen nicht starten. Bis Montag Abend mußten 160 Flüge annulliert werden. Rund 22.000 Passagiere sind bisher betroffen.
Behinderungen wegen Sturm
Schuld waren ein Sturm und starke Winde, die über die Insel fegten. Da der Airport Madeira „Cristiano Ronaldo“, kurz auch als Flughafen Funchal bezeichnet schon bei normalen Wetterbverhältnissen zu den schwersten der Welt gehört, weil aufgrund der unmittelbaren Lage an einem Steilküstenhang immer wieder starke Scherwinde auftreten, die das Landen deshalb besonders schwierig machen, ist verständlich, daß bei starken Winden im Zuge der Sicherheit der Flugbetrieb vorübergehend eingestellt wird.
Lage entspannt sich
Seit dem gestrigen Dienstag entspannt sich die Lage wieder etwas. Die allermeisten der geplanten Flüge konnten die Insel erreichen und auch wieder starten. Doch die seit dem vergangenen Wochenende festsitzenden Passagiere können nur nach und nach die Insel per Flugzeug verlassen. Denn die meisten der gestrichenen Flüge können nicht nachgeholt werden und Sonderflüge gibt es ebenfalls nicht.
Airlines drücken sich
Die meisten der betroffenen Fluggäste sind vom Service ihrer Airlines enttäuscht. Es wurden kaum Informationen an die Passagiere gegeben und viele wurden ihrem Schicksal überlassen. Während einige Airlines Bustransfers und Hotelübernachtungen für Passagiere organisiert haben, die von einer Flugstreichung betroffen, sind andere Fluggesellschaften komplett abgetaucht. Die Passagiere mußten deshalb selbst zusehen, wie sie vom Airport wieder wegkommen und wo sie einen Übernachtungsplatz für sich herbekommen.
Normalerweise haben Flugpassagiere nach gültigen EU-Fluggastrechte-Verordnung bei einem Flugausfall Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro (abhängig von der Flugstrecke). Wenn jedoch ungünstige Wetterbedingungen zur Flugannullierung führen, dann haben die Passagiere keinen Anspruch auf diese Zahlung.
Trotzdem sind die Airlines damit noch lange nicht aus dem Schneider. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil festgelegt, daß sich die Fluggesellschaften um ihre Passagiere kümmern müssen, auch wenn außergewöhnliche Umstände, wie schlechtes Wetter einen Flug unmöglich machen. Die Airlines müssen sich um Verpflegung, Getränke und Unterbringung kümmern. Dabei gibt es keine zeitliche oder finanzielle Begrenzung dieser Pflicht zur Betreuung der Fluggäste.
Rechte überprüfen und einklagen
Die Fluggesellschaften sind also in jedem Fall dazu verpflichtet, die eigenen Passagiere zu betreuen. Finanzielle Ausreden und totales Wegducken gelten nicht.
Alle Passagiere, die an diesem Wochenende von einer Flugstreichung oder Flugverspätung betroffen waren – nicht nur am Airport von Madeira – und von ihrer Fluggesellschaft im Stich gelassen wurden, sollten deshalb einmal prüfen lassen, welche Rechte und Ansprüche ihnen zustehen.
Damit nicht jeder Passagier ein Rechtsstudium ablegen muß, gibt es spezielle Anbieter*, die sich darum kümmern, die Rechte und Ansprüche der Fluggäste gegen die Airlines durchzusetzen.
Diese Anbieter checken die Lage, prüfen die Rechte der Passagiere und ermitteln die Ansprüche der Passagiere, wenn diese gegeben sind. Dann wenden sie sich im Namen der Passagiere an die Airlines und versuchen die Ansprüche durchzusetzen. Dabei übernehmen sie nicht nur den kompletten Papierkram, wenn nötig auch in englisch, sondern sie setzen die Ansprüche, es sein muß, auch vor Gericht durch.
Für die Passagiere ist das bis dahin völlig kostenlos. Nur im Erfolgsfall, wenn die Airline vom Gericht zur Zahlung verpflichtet wurde oder von allein zahlt, dann erheben die Anbieter* eine Erfolgsprämie.
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[Letzte Aktualisierung am 2024-11-03 at 19:20 / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]