Für Air Berlin wird die Luft dünn. #Update!
Bundeswirtschaftsminister Gabriel drängt auf eine einvernehmliche Lösung.
#Update: Code-Share-Flüge vorerst möglich.
Langsam wird die Zeit knapp für Air Berlin*. Alle Flüge, die die zweitgrößte deutsche Airline ab dem kommenden Sonntag gemeinsam mit ihrem Partner Etihad anbieten will, stehen auf der Kippe. Eine Genehmigung für diese Flüge gibt es bisher nicht.
Chaos kündigt sich an
Dieser Zustand ist genauso dramatisch, wie er sich anhört. Sollte die geplanten Codeshare-Flüge tatsächlich ausfallen müssen, weil bis Sonntag keine Einigung gefunden wurde, könnten sich die Einnahmeausfälle für Air Berlin ganz schnell zu einer echten Existenzbedrohung auswachsen. Immerhin bringen die Partner-Flüge nach Angaben von Air Berlin rund 140 Millionen Euro Umsatz ein.
Das sehen auch der Betriebs- und der Personalrat bei Ar Berlin so. In einem Brief an Bundesverkehrsminister Dobrindt äußern sie ihre Sorge, daß Air Berlin und damit über 8.000 Arbeitplätze innerhalb kurzer Zeit vom Markt verschwinden könnten. Bundeswirtschaftsminister Gabriel drängte in einem Brief an seinen Kabinettskollegen ebenfalls darauf, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Worum geht es überhaupt?
Am kommenden Sonntag, den 22.10.2015 beginnt nicht nur die „Winterzeit“ sondern auch der Winterflugplan 2015/2016. Und ab Sonntag will Air Berlin seine Flüge gemeinsam mit dem arabischen Partner Ethihad im sogenannten Codeschare-Verfahren anbieten. Doch für diese Flüge gibt es bisher keine Genehmigung. Und es sieht nicht so aus, daß bis Sonntag die erforderlichen Genehmigungen vom zuständigen Luftfahrt-Bundesamt erteilt werden.
Schon seit längeren Zeit gibt es Streit um die Codeshare-Flüge von Air Berlin und Etihad. Im Winterflugplan 2014/2015 und für den am Wochenende auslaufenden Sommerflugplan 2015 gab es Ausnahmegenehmigungen für eine größere Anzahl solcher Codeshare-Flüge. Doch diese Genehmigungen sollten die Ausnahme bleiben. Schon frühzeitig wurde Air Berlin signalisiert, daß es weitere Übergangslösungen nicht geben wird.
Die Verhandlungen zwischen der deutschen Seite und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), von dort stammt die Airline Etihad, zogen sich ergebnislos in die Länge. Die VAE gaben sich bisher kompromißlos, sämtliche rechtlich tragfähige Lösungen wurden von Arabern verweigert.
Keine Einigung – Flüge gestrichen
Eine Einigung oder auch nur der Ansatz einer Lösung sind bisher in weiter Ferne. Sollten Etihad und die VAE nicht doch noch einlenken, dann steht Air Berlin am Sonntag ohne Genehmigung für die geplanten Codeshare-Flüge da. Diese Flüge müssen dann wohl oder über annulliert werden.
Die betroffenen Passagiere sollten sich immer aktuell nach dem Stand der Verhandlungen informieren und frühzeitig nach Alternativen Ausschau halten.
Sollten es Air Berlin bzw. Etihad wirklich darauf ankommen lassen, kann sich diese Angelegenheit aber auch ganz schnell zu einem Problem für alle Air Berlin Kunden auswachsen. Das wollen wir alle nicht hoffen, denn mit einer Kollaps von Air Berlin oder einem Entzug der Betriebserlaubnis dürfte ein riesiges Chaos an Deutschlands Flughäfen ausbrechen.
#Update: Eine Klage von Etihad macht es möglich. Vorerst können die gemeinsamen Flüge von Air Berlin und Etihad stattfinden. Allerdings nur bis 08. November 2015. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte eine dementsprechende einstweilige Verfügung erlassen. Daraufhin lenkte die Bundesregierung jedoch ein und genehmigte die Codeshare-Flüge sogar bis Mitte Januar.
Air Berlin kann aber trotzdem nur kurzfristig aufatmen, denn in der Sache selbst gab es noch immer keine Entscheidung.
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Wir waren am 22.10.2015 mit 5 Personen und einem Kleinkind betroffen. Aus Koh Samui kamen wir nicht weg und mussten uns für eine weitere Nacht auf eigene Kosten ein Hotelzimmer mieten. Am nächsten Tag ging es über Phuket weiter nach Bankok, wo wir mit Etihad exakt 24 Stunden Verspätung, aber ohne Mehrkosten für die Verbindungsflüge weiter kamen. Auf Samui erhielten wir umgerechnet 150€ pro Person Entschädigung, was aber die nervliche Anstrengung für uns und für das Kleinkind nicht aufwiegt. Ob wir die Kosten für die zusätzliche Übernachtung in Höhe von gesamt 112,50€ erstattet bekommen steht auch nicht fest.
Das klingt ja nicht so toll, besonders wenn ein Kleinkind mit dabei ist.
Für den Check, ob man Anspruch auf eventuelle Entschädigungszahlungen hat, gibt es spezielle Portale im Netz, z.B. Hier