BGH-Urteil zu Pauschalreisen
Mehr als 20 Prozent Anzahlung und hohe Stornogebühren sind nun Geschichte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein Urteil gefällt, nach dem es Reiseveranstaltern zukünftig nicht mehr erlaubt ist, mehr als 20 Prozent des Reisepreises bei der Buchung als Anzahlung zu verlangen.
Viele Anbieter von Pauschalreisen, wie Tui, Thomas Cook oder Neckermann, verlangen heutzutage Anzahlungen von 25 bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten. Diese Anzahlung ist zudem bereits eine Woche nach Buchung fällig, unabhängig davon, wann die Reise wirklich angetreten wird. Ist es dann endlich soweit, dann verlangen die Veranstalter spätestens einen Monat vor Abreise die komplette Restzahlung.
Will der Kunde seine Reise vor Abflug stornieren, dann werden üppige Stornogebühren fällig. Gestaffelt, je nachdem wie kurzfristig vor Abreise storniert werden soll, fallen die Stornokosten unterschiedlich hoch aus. Je näher der Abreisetermin herangerückt ist, desto teurer wird es. So kostet eine Stornierung 6 Wochen vor Abreise bis zu 25 Prozent des Gesamtreisepreises. Will man noch kurzfristiger absagen, sind bspw. 1 Woche vor dem geplanten Start Stornogebühren von bis zu 80 Prozent des Reisepreises fällig.
BGH-Urteil
Diese Praxis hat der BGH nun untersagt. Höhere Anzahlungen als 20 Prozent sind ab sofort nur noch in Ausnahmefällen, die der Reiseveranstalter stichhaltig belegen muß, möglich. Auch die pauschalen Stornogebühren sind so nicht mehr zulässig. Die Reiseveranstalter müssen nun genaue Gründe für die Höhe der verlangten Stornogebühr liefern.
Geklagt hatten mehrere Verbraucherbände gegen verschiedene Reiseveranstalter und am Ende recht bekommen. Das Urteil ist für die gesamte Reisebranche interessant, weil die allermeisten Veranstalter pauschale Anzahlungs- und Stornoregelungen in ihren Vertragsbedingungen aufführen. Diese müssen sie nun dringend ändern.
Reisende können sich ab sofort auf das Urteil des BGH (Az.: X ZR 85/12) berufen, wenn sie hohe Stornogebühren bezahlen sollen.
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