Reise nach Bordeaux statt Porto

Einer Sächsin wird ihr Dialekt zur teuren Falle.

Eigentlich wollte die Kundin nach Porto. Das liegt bekanntlich in Portugal. Die Mitarbeiterin der Reiseunternehmens verstand am Telefon allerdings Bordeaux. Das liegt schlappe 800 km entfernt an der französischen Atlantikküste.

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„Borto“ klingt fast wie „Bordo“, zumindest wenn man aus Sachsen kommt und seinen sächsischen Dialekt auch am Telefon pflegt. Eine klare Aussprache ist bei Geschäftsabschlüssen aber nun einmal unerläßlich.

Die Kundin muß nun für einen Flug zahlen, den sie eigentlich gar nicht antreten wollte. Immerhin fast 300 EUR kostet sie das Aussprache/Verständigungsproblem. Das Reiseunternehmen trifft keine Schuld. So hat es das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstadt entschieden. Die Kundin hat bei der verbindlichen Reisebuchung, die zweimal in korrektem Hochdeutsch vorgetragen wurde, zugestimmt. So ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Daß der Zielort von der Kundin undeutlich geäußert wurde, geht deshalb zu ihren Lasten.

Vielleicht sollte sich die Sächsin mal mit dem Thema Sprachreise beschäftigen. Da kann man die Welt kennenlernen und gleichzeitig seinen sprachlichen Horizont erweitern.

Daß das Amtsgericht, das dieses Urteil gefällt hat, ausgerechnet in Stuttgart sitzt, macht die Sache besonders makaber, haben die Schwaben mit Hochdeutsch doch genauso wenig zu tun wie die Sachsen oder Bayern.

In Zukunft sollten also Menschen aus dialektmäßig belasteten Gegenden in Deutschland wohl auf eine Buchung per Telefon verzichten. Besser schriftlich machen oder gleich online buchen. Dann sind solche Verwechslungen wie Bordeaux statt Porto ausgeschlossen.

Quelle: SpOn

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[Letzte Aktualisierung am 2024-11-03 at 19:20 / * = werbender Link (Affiliate) / Bilder von der Amazon Product Advertising API]