Streik bei Lufthansa
Ab Morgen, Freitag den 31. August soll bei Lufthansa gestreikt werden.
Die Verhandlungen zwischen Lufthansa und der Flugbegleitergewerkschaft UFO sind gescheitert. Nun wird gestreikt. Ab Morgen früh sind erste Arbeitskampfmaßnahmen geplant, um den Forderungen von UFO, mehr Gehalt, Abschaffung der Leiharbeit in der Kabine und der Erhalt des des bisherigen Tarifstufensystems, Nachdruck zu verleihen. Lufthansa hatte bisher nur Angebote zu Gehaltsfragen und zur Tarifstruktur abgegeben. Das war UFO zu wenig.
„Es wird Freitag ganz definitiv gestreikt.“
So lies der Vorsitzende von UFO, Nicoley Baublies gegenüber der Presse verlauten. An welchen Flughäfen genau und wie lange getreikt wird, das ließ Baublies offen. „Es wird aber der Eine oder Andere überrascht sein, wo der Streik morgen stattfinden wird.“ Erst 6 Stunden vor dem Streik will UFO genaue Angaben zur Uhrzeit und zu den betroffenen Flughäfen bekanntgeben. Der 6 Stunden Vorlauf erfolge einzig im Interesse der Flugpassagiere. Noch viel eher will Ufo aber nichts sagen, weil Lufthansa sonst geeignete Gegenmaßnahmen treffen könnte und der Streik so seine Wirkung verfehlen würde.
Die Deutsche Lufthansa, die Flughäfen und die anderen Airlines zeigen sich vorbereitet. Es wird zwar unvermeidbar zu Umbuchungen und Stornierungen kommen, trotzdem sollen auch im Streikfall eine ganze Reihe von Flügen stattfinden. Hauptsächlich Interkontinental-Flüge wird Lufthansa wohl unter allen Umständen versuchen durchzuführen. Für die anderen Flüge werden -wenn möglich- Umbuchungen auf Tochtergesellschaften wie Cityline und Eurowings oder andere Fluggesellschaften angeboten. Wer will, kann auch mit der Bahn fahren. Auf Wunsch ist auch eine Erstattung des Ticketpreises möglich. So will Lufthansa das zu erwartende Chaos einigermaßen in Griff bekommen.
Passagiere, die Morgen oder in den kommenden Tagen bei Lufthansa gebucht haben, sollten sich dringend vor der Fahrt zum Flughafen auf der Homepage von Lufthansa informieren, wann bzw. ob der geplante Flug stattfinden wird. Es kann nicht schaden, sich schon heute mögliche Alternativen zu überlegen.
Auf eine Ausgleichszahlung, die eine Fluggesellschaft im Falle der Verspätung, Umbuchung oder Stornierung eines Fluges normalerweise zahlen muß, brauchen die Passagiere aber nicht zu hoffen. Bei einem Streik gehen sie nach einem Urteil des BGH leer aus.
Quelle: airliners
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